Tragschichten

Die obere Tragschicht muss eine ausreichende Tragfähigkeit und eine ausreichende Standfestigkeit  aufweisen. Unter Tragfähigkeit versteht man den mechanischen Widerstand gegen kurzzeitige Belastungen, unter Standfestigkeit den Widerstand gegen dauerhafte Verformungen. 

In den Tragschichten ohne Bindemittel wird der Widerstand gegen bleibende Verformungen über die Reibung in den Kornkontaktpunkten/Kornkontaktflächen und den Verdichtungsgrad beeinflusst. 

Bei Tragschichten aus gebrochenen Gesteinskörnungen (Schottertragschichten) und bei gebundenen Tragschichten ist der Widerstand gegen dauerhafte Verformungen deutlich höher als bei Kiestragschichten. Insbesondere bei Verkehrsflächen, die der Belastungsklasse 3,2 - 1,0 zuzuordnen sind, ist deshalb bei Tragschichten ohne Bindemittel der Einsatz gebrochener Gesteinskörnungen zu empfehlen. 

Da eine ungebundene Pflasterdecke nicht wasserundurchlässig ist, muss die Unterlage (Tragschichten) dauerhaft ausreichend wasserdurchlässig sein. Der Wasserdurchlässigkeitswert der Unterlage sollte nach bisherigen Erfahrungen einem kf-Wert > 1 x 10-5 m/s entsprechen. 

Die Oberseite der Tragschicht sollte höchstens eine Abweichung von der Ebenheit von 1 cm, bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke, haben. Die Neigung muss der Oberseite des Belages entsprechen. 

  • Tragschichten ohne Bindemittel (ToB)
    Die wichtigsten Anforderungen an die verwendeten Gesteinskörnungen sind ein hoher Widerstand gegen Zertrümmerung und gegen Frost-Tau-Wechselbeanspruchung sowie  ein geringer Anteil an abschlämmbaren Bestandteilen (Feinanteile < 0,063 mm). Zur Vermeidung von Kornzertrümmerungen und Kornverfeinerungen während des Einbaus sollten die verwendeten Gesteinskörnungen einen hohen Widerstand gegen Zertrümmerung aufweisen. Die verwendeten Gesteinskörnungen sollten – in Ergänzung zur TL SoB-StB – einen Schlagzertrümmerungswert SZ ≤ 22 (LA ≤ 25) aufweisen.

    Zu empfehlen sind Gemische aus natürlichen Gesteinskörnungen, deren Sieblinie nahe der jeweils unteren Grenzsieblinie der in den TL SoB-StB bzw. den ZTV SoB-StB angegebenen Sieblinienbereich liegt. Alternativ zu natürlichen Gesteinskörnungen wird oftmals die Verwendung von Gesteinskörnungen aus Recyclingbaustoffen oder industriellen Nebenprodukten erwogen. Ihre Anwendung ist grundsätzlich möglich, setzt aber voraus, dass es sich um gemäß den TL G SoB-StB güteüberwachte Gesteinskörnungen handelt. Die Anforderungen der TL SoB-StB und der ZTV SoB-StB sowie die zuvor genannten Anforderungen gelten uneingeschränkt auch für die Verwendung von Recyclingbaustoffen.

    Die Tragfähigkeit der jeweiligen Schicht hängt von deren Dicke, deren Material, deren Verdichtung und der Tragfähigkeit ihrer Unterlage ab. In Tabelle 10 werden Anhaltswerte für aus Tragfähigkeitsgründen erforderlichen Schichtdicken von Tragschichten ohne Bindemittel gemäß ZTV SoB-StB in Abhängigkeit von den Ev2-Werten der Unterlage sowie von der Tragschichtart gegeben. 

    Es sollte ein Verdichtungsgrad von DPr ≥ 103% erreicht werden. Der Verhältniswert der Verformungsmodule EV2/EV1 sollte ≤ 2,2 betragen. Wird ein Verdichtungsgrad unter 103 % gefordert, darf der Verhältniswert nicht größer als 2,5 sein. Höhere Verhältniswerte EV2/EV1 als 2,2 bzw. 2,5 sind zulässig, wenn der EV1-Wert mindestens das 0,6-fache des geforderten EV2-Wertes beträgt.

    Pflasterdecken werden sehr häufig im privaten aber auch im kommunalen Bereich eingebaut. Hier erfolgt der Einbau der Tragschichten ohne Bindemittel aufgrund der örtlichen Verhältnisse in der Regel nicht mit dem Fertiger, sondern mit dem Grader oder manuell. Da die Entmischungsneigung von Baustoffgemischen mit steigendem Größtkorn zunimmt, sollte das Größtkorn der verwendeten Baustoffgemische in diesen Fällen 45 mm nicht überschreiten.

    Damit kein Bettungsmaterial der Pflasterdecke in die Tragschicht eindringen kann, muss das Baustoffgemisch der Tragschicht ohne Bindemittel weit gestuft sein. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, dass das Baustoffgemisch der Tragschicht eine Ungleichförmigkeitszahl (CU = d60/d10) von ≥ 13 aufweist. Die Korngrößenverteilung des Tragschichtmaterials und des Bettungsmaterials sind aufeinander abzustimmen.

    Tragschichten, die direkt, wenn auch nur vorübergehend befahren werden, z. B. durch Baustellen- oder Anliegerverkehr, müssen vor Einbau der Pflasterdecke auf ihre ausreichende Wasserdurchlässigkeit überprüft werden. Wenn die Oberseite der Tragschicht nicht mehr ausreichend wasserdurchlässig ist, sind auf jeden Fall zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

  • Dränbetontragschichten (DBT)
    Dränbetontragschichten sind Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, die aus einem haufwerksporigen Gesteinskörnungsgemisch bestehen, dem nur so viel Feinmörtel zugesetzt wird, dass er die Zuschläge umhüllt und miteinander verkittet. Es gelten die Regelungen des „Merkblattes für Dränbetontragschichten“. Für Flächen, die mit Kraftfahrzeugen befahren werden, sollten hinsichtlich der Druckfestigkeit höhere Anforderungen als im Merkblatt für Dränbetontragschichten aufgeführt, vereinbart werden.

    Grundsätzlich ist zwischen Bettung und Dränbetontragschicht ein Filter anzuordnen, da die Kornstruktur des Dränbetons nicht ausreichend filterstabil zum Bettungsmaterial des Belages aufgebaut werden kann. Zur Sicherstellung einer mechanischen Filterstabilität zwischen Bettung und Dränbetontragschicht können z. B. geeignete mechanisch verfestigte Vliesstoffe der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 und 5 verwendet werden. Der Vliesstoff darf die Scherfestigkeit zwischen Bettung und Tragschicht nicht herabsetzen. 
    Die zu verwendenden Vliesstoffe müssen den TL GeoK E StB entsprechen.

  • Wasserdurchlässige Asphalttragschichten (WDA)
    Wasserdurchlässige Asphalttragschichten müssen ausreichend wasserdurchlässig sein. Diese Anforderung erfüllen nur offenporige Asphaltschichten mit großporigen verbundenen Hohlräumen. Der Hohlraumgehalt sollte im eingebauten Zustand mindestens 16 % betragen. Die „Änderungen und Ergänzungen zum Merkblatt für wasserduchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen“ sind zu beachten. Die ausreichende Wasserdurchlässigkeit muss nachgewiesen werden.

    Grundsätzlich ist zwischen Bettungsmaterial und wasserdurchlässiger Asphalttragschicht ein Filter anzuordnen, da die Kornstruktur des WDA nicht ausreichend filterstabil zum Bettungsmaterial des Belages aufgebaut werden kann (siehe Dränbetontragschichten).