Belastungsklassen
Beanspruchungen und Bauklassen von Pflasterflächen
Die Bemessung des Oberbaues von Flächenbefestigungen erfolgt in der Regel auf der Grundlage der RStO 12/24 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen). Die in der RStO 12/24 aufgeführten Standardbauweisen sind sowohl für öffentliche als auch für private Flächenbefestigungen geeignet. Für ländliche Wege, Flugbetriebsflächen sowie durch Sonderlasten beanspruchte Verkehrsflächen gelten gesonderte technische Regelwerke.
Für die Bemessung ist die Achslast der Fahrzeuge, die für den Transport eingesetzt werden oder das Gewicht der Lagergüter auf Gewerbeflächen, z. B. Container, maßgebend. Die Beanspruchung hängt nicht linear von der Achslast ab, sondern höhere Achslasten beanspruchen die Straßenkonstruktion überproportional. Nach dem Stand der Technik wirkt sich eine Zunahme der Achslasten in einem exponentiellen Anstieg in der Beanspruchung der Verkehrsfläche aus. Dieser exponentielle Anstieg wird mit der 4. Potenzregel (AASHO-Road-Test, USA, 1960iger Jahre) beschrieben. In Deutschland werden die Achslasten auf eine Standardachslast von 10 t bezogen (Bezugsachslast) und mit der 4.-Potenz-Regel in äquivalente 10-t-Achsübergänge umgerechnet (Äquivalente 10-t-Achslast = [LK (Mittlere Achslast in der Lastklasse k) / L0 (Bezugsachslast: 10t)] 4.
Hierzu heißt es in der RStO 12/24 im Abschnitt 2.1.4 Beanspruchung aus Verkehr:
- Äquivalenter 10-t-Achsübergang
Beanspruchung durch einen tatsächlichen Achsübergang, normiert auf die Beanspruchung durch einen 10-t-Achsübergang. - Dimensionierungsrelevante Beanspruchung [B]
Summe der gewichteten äquivalenten 10-t-Achsübergänge, die bis zum Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraumes in dem Fahrstreifen mit der höchsten Verkehrsbeanspruchung zu erwarten sind. Die Gewichtung erfolgt durch die Berücksichtigung von Fahrstreifen-, Fahrstreifenbreiten- und Steigungsfaktoren.
Beispielhaft sei hier angeführt, dass eine Überfahrt mit einem 2-achsigen Lkw von 18 t Gesamtgewicht (Achse vorne 6,5 t, angetriebene Achse hinten 11,5 t) die gleiche Beanspruchung darstellt, wie rd. 50.000 bis 70.000 Überfahrten mit einem Mittelklasse Pkw. Aus diesem Zusammenhang wird deutlich erkennbar, dass für die Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung nur die Fahrzeugarten des Schwerverkehrs (SV) von Bedeutung sind.
Für die rechnerische Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung ist unter anderem der DTV(SV) [Fz/24h], die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Fahrzeugarten des Schwerverkehrs, nicht zuletzt aber auch der vorgesehene Nutzungszeitraum von erheblicher Bedeutung! Die äquivalenten 10-t-Achsübergänge werden bis zum Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraumes, in der Regel sind das 30 Jahre, summiert und ergeben die bemessungsrelevante Beanspruchung B.
Diese bemessungsrelevante Beanspruchung B kann nach der RStO mittels verschiedener Methoden berechnet werden. Bei der Berechnung können bekannte Entwicklungen, z. B. eine Zunahme des Schwerverkehrs oder für später geplante Nutzungsänderungen, berücksichtigt werden. Nach der Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B erfolgt die Zuordnung zu einer Belastungsklasse.
Zuordnung zu einer Belastungsklasse
In den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO) werden Verkehrsflächen in sieben Belastungsklassen eingeteilt.
Dimensionierungsrelevante | Belastungsklasse | ||||
---|---|---|---|---|---|
1 | über | 32 | |||
2 | über | 10 | bis | 32 | Bk100 |
3 | über | 3,2 | bis | 10 | Bk32 |
4 | über | 1,8 | bis | 3 | BK10 |
5 | über | 1,0 | bis | 0,8 | BK3,2 |
6 | über | 0,3 | bis | 0,3 | Bk1,0 |
7 | über | bis | 0,1 | Bk0,3 |
Tabelle 1: Dimensionierungsrelevante Beanspruchung und zugeordnete Belastungsklasse, Quelle RStO 12/24, Tabelle 1
Im privaten und im kommunalen Bereich stehen oftmals keine ausreichenden Informationen über die zu erwartende Schwerverkehrsbelastung zur Verfügung. Hier ist es häufig sinnvoll, die Verkehrsfläche entsprechend der Funktion und/oder der Nutzungsart eine Belastungsklasse zuzuordnen (Tab. 2).
Für Kreisverkehrsflächen ist die gegenüber dem höchstbelasteten Fahrstreifen nächsthöhere Belastungsklasse vorzusehen.
Typische Entwurfssituation | Straßenkategorie | Belastungsklasse |
---|---|---|
Anbaufreie Straße | VS II, VS III | Bk10 bis Bk100 |
Verbindungsstraße | HS III, HS IV | Bk3,2/Bk10 |
Industriestraße | HS IV, ES IV, ES V | Bk3,2 bis Bk100 |
Gewerbestraße | HS IV, ES IVC, ES V | Bk1,8 bis Bk100 |
Hauptgeschäftsstraße | HS IV, ES IV | Bk1,8 bis Bk10 |
Örtliche Geschäftsstraße | HS III, HS IV | Bk1,8 bis Bk10 |
Örtliche Einfahrtstraße | HS III, HS IV | Bk 3,2/Bk10 |
Dörfliche Einfahrtstraße | HS IV, ES IV | Bk1,0 bis Bk3,2 |
Quartiersstraße | HS IV, ES IV | Bk1,0 bis Bk 3,2 |
Sammelstraße | ES IV | Bk1,0 bis Bk3,2 |
Wohnstraße | ES V | Bk0,3/Bk1,0 |
Wohnweg | ES V | Bk0,3 |
Tabelle 2: Straßenart und zugeordnete Belastungsklasse, Quelle: RStO 12/24, Tabelle 2
Für Busverkehrsflächen und Flächen des ruhenden Verkehrs (Parkplätze) erfolgt die Belastungsklassenzuordnung grundsätzlich anhand der nachfolgenden Tabellen.
Zusätzlich ist der Einfluss von besonderen Beanspruchungen auf die Pflasterdecke zu berücksichtigen. Dabei wird der Einfluss von spurfahrendem Verkehr und Verkehr auf Steigungsstrecken auf die Dicke des Oberbaues in der Berechnung durch die Faktoren f2 und f3 berücksichtigt. Speziell bei der Pflasterbauweise sind jedoch bei hohen Horizontalbeanspruchungen, wie z. B. enge Kurvenfahrten, Rangierverkehr, Verzögerungs- oder Beschleunigungsstrecken, in vielen Fällen zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dieses kann z.B. durch besondere Steinformen (z. B. Verbundsteine), Erhöhung der Nenndicke, besonders günstige Verbände usw. berücksichtigt werden. Langsam fahrender Verkehr führt bei Pflasterdecken nicht zu einer besonderen Beanspruchung, sondern reduziert ganz im Gegenteil die dynamische Beanspruchung.
Verkehrsbelastung | Belastungsklasse |
---|---|
über 1400 Busse/Tag | Bk100 |
über 130 Busse/Tag bis 425 Busse/Tag | Bk10 |
über 65 Busse/Tag bis 130 Busse/Tag | Bk3,2 |
bis 65 Busse/Tag | Bk1,8 |
Tabelle 3: Busverkehrsfläche und zugeordnete BelastungsklasseQuelle: RStO 12/24, Tabelle 3
Verkehrsart | Belastungsklasse |
---|---|
Schwerverkehr | Bk3,2 bis Bk10 |
Pkw-Verkehr einschließlich geringem Schwerverkehranteil | Bk0,3 bis Bk1,8 |
Tabelle 4: Verkehrsfläche in Neben- und Rastanlagen und zugeordnete Belastungsklasse, Quelle: RStO 12/24, Tabelle 4
Verkehrsart | Belastungsklasse |
---|---|
Schwerverkehr | Bk3,2 bis Bk10 |
Nicht ständig vom Schwerverkehr genutzte Fläche | Bk1,0/Bk1,8 |
Pkw-Verkehr einschließlich geringem Schwerverkehranteil | Bk0,3 bis Bk1,8 |
Tabelle 5: Abstellfläche und zugeordnete Belastungsklasse, Quelle: RStO 12/24, Tabelle 5
Eine Gegenüberstelung der alten Bauklassen (RStO 01) mit den neuen Belastungsklassen (RStO 12/24) finden Sie hier.