Entwässerung

  • Oberflächenentwässerung
    Eine ausreichende Entwässerung ist nicht nur für die Verkehrssicherheit sondern auch für die Dauerhaftigkeit der Flächenbefestigung wichtig. Die resultierende Neigung von Pflasterdecken und Plattenbelägen sollte 2,5 % in der Regel nicht unterschreiten. Ist die Einhaltung der Mindestneigung nicht möglich, z. B. durch Höhenzwangspunkte, müssen zusätzliche Entwässerungseinrichtungen eingebaut werden. 

    Werden Neigungen von Pflasterdecken und Plattenbelägen, z. B. auf nur gelegentlich befahrenen Platzflächen oder in verkehrsberuhigten Bereichen, geringer als die Regelneigung ausgeführt, sind ggf. die Anforderungen an die Ebenheit zu erhöhen, damit das Oberflächenwasser ordnungsgemäß ohne Pfützenbildung abfließen kann. Eine planmäßige Neigung des Belages von 1,5 % sollte jedoch – mit Ausnahme von Verwindungsbereichen – nicht  unterschritten werden. 

    Ausführungsbedingte Abweichungen von der planmäßigen Neigung dürfen nicht mehr als 0,4 % betragen. Zur Entwässerung der Flächen sind Punkt- und Linienentwässerungsanlagen möglich. Die Ausführungsplanung für Fahrbahnen und Platzflächen sollte immer eine Entwässerungsplanung beinhalten. Weitere Angaben zur Oberflächenentwässerung sind in den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung (RAS-Ew) enthalten.

  • Planumentwässerung
    Eine ungebundene Pflasterdecke ist nicht wasserundurchlässig, d. h. Oberflächenwasser dringt zum Teil durch die Fugen in die Konstruktion ein. Zu Beginn der Nutzungsdauer dringt bis zu 70 % des auf der Flächenbefestigung anfallenden Niederschlagswassers in die Konstruktion ein; mit zunehmender Nutzungsdauer nimmt dieser Anteil jedoch deutlich ab. Das durch die Fugen eindringende Wasser muss über die gesamte Nutzungsdauer sicher und ohne Rückstau aus dem Oberbau abgeleitet werden.

    Die ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Oberbaues und des Untergrundes ist eine sehr wichtige bautechnische Eigenschaft für die Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbelägen. 

    Im Regelwerk gibt es zurzeit keine besonders definierte Grenze zwischen einem ausreichend wasserdurchlässigen Untergrund und einem nicht ausreichend wasserdurchlässigen Untergrund. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass der Untergrund bei einem Wert von kf > 1 × 10-6 m/s eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit besitzt. 

    Im Allgemeinen erfüllen frostempfindliche Böden der Frostempfindlichkeitsklassen F2 und F3 diese Anforderung nicht. In diesen Fällen ist eine Planumsentwässerung erforderlich, da andernfalls eine dauerhaft ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit nicht gegeben ist. Die Planumentwässerung wird durch eine ausreichende Neigung (2,5 %, besser 4 %) des Planums und den Einbau von z. B. Sickersträngen oder Sickerrohren an den Tiefpunkten realisiert.

      Beispielhafter Aufbau einer Befestigung in geschlossener Ortslage mit Entwässerungseinrichtungen in Anlehnung an die RStO
      Quelle: FGSV, grafische Bearbeitung SLG, S. 17