§ 2 Angebot, Bestellung
- Angebote sind schriftlich einzureichen und für uns kostenlos. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich.
- Der Lieferant hat uns auf etwaige Abweichungen seiner Auftragsbestätigung gesondert hinzuweisen.
- Für Materialien, bei denen es sich nach der Gefahrstoffverordnung um Gefahrstoffe handelt, sind uns mit dem Angebot die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu übergeben.