Europäische Normen und Nationale Ergänzungsnormen

Seit 2004 haben die europäischen Normen für Rohre und Schächte ihre Gültigkeit erlangt und ersetzen die Normen für Betonrohre (DIN 4032), Stahlbetonrohre (DIN 4035) und Schächte (DIN 4034, Teil 1) zusammen mit den nationalen Ergänzungsnormen: 
Beton- und Stahlbetonrohre: DIN EN 1916 mit DIN V 1201 
Schächte: DIN EN 1917 mit DIN 4034-1 

Die nationalen Ergänzungsnormen enthalten Anforderungen, die in den harmonisierten EN-Normen nicht fest gelegt sind. Außerdem wird unterschieden zwischen Bauteilen nach:
Typ 1 (Expositionsklasse XA 1) und
Typ 2 (Expositionsklasse XA 2).

Im Folgenden haben wir für Sie die wesentlichen Inhalte der nationalen Ergänzungsnormen aufgeführt.

1. DIN V 1201 legt u. a. fest:

  • Maße und Grenzabmaße, einheitliche Verbindungsmaße bei integrierter Dichtung
  • Zusätzlich für Typ 2:
    ➔ Betonfestigkeitsklasse C 40/50
    ➔ Mindestzementgehalt 320 kg/m³ bzw. 270 kg/m³ bei der Anwendung von Zusatzstoffen
    ➔ Dichtheitsprüfung bis 1,0 bar (auch Strangprüfung)
    ➔ Serienprüfung bis DN 1000 für Spitzendmaß und Wasserdichtheit
    ➔ Prüfung der Verbindungsmaße bei mind. 10 % der Produktion
    ➔ Fremdüberwachung zusätzlich zur WPK (werkseigene Produktionskontrolle)
  • Für Stahlbetonrohre: 
    ➔ 2-lagige Bewehrung für Wandstärken ab 140 mm 
  • Für Vortriebsrohre: 
    ➔ Betonfestigkeitsklasse immer mind. C40/50 
    ➔ Mindestwandstärken in Abhängigkeit von der Betonfestigkeit 
    ➔ Grenzabmaße zu Rechtwinkligkeit und Außendurchmesser 
    ➔ Mindestbewehrung und weitere Bewehrungsregeln 

2. DIN 4034-1 legt u. a. fest:

  • Maße und Grenzmaße, einheitliche Spitzendmaße
  • Mindestscheiteldruckkraft 80 kN/m, Einbau bis 10 m Tiefe (bei SLW 60) ohne weiteren Nachweis
  • Schachtring mit h = 250 mm ersetzt durch h = 750 mm bzw. durch Schachthals mit angeformten Schachtring h = 850 mm
  • Regelung für Lastübertragungselemente
  • Steighilfen werden vertikal und horizontal getestet
  • Zusätzlich für Typ 2:
    ➔ Betonfestigkeitsklasse C 40/50
    ➔ Mindestzementgehalt 320 kg/m³ bzw. 270 kg/m³ bei der Anwendung von Zusatzstoffen
    ➔ Dichtheitsprüfung bis 1,0 bar (auch Strangprüfung)
    ➔ Prüfung der Verbindungsmaße bei mind. 10 % der Produktion
    ➔ Fremdüberwachung zusätzlich zur WPK (werkseigene Produktionskontrolle)