Innenliegender Absturz

Höhenversatz überbrücken

Der innenliegende Absturz ist ein praktisches Zubehör des BERDING BETON Produktprogramms, wenn Höhenversätze in der Kanalisation zu überbrücken sind. Aus Edelstahl gefertigt, sichert er eine dauerhafte Haltbarkeit und Beständigkeit. Die strömungsgünstige Ausführung sorgt für einen geringen Wartungsaufwand. Der nachträgliche Einbau im Rahmen einer Erweiterung der vorhandenen Leitung ist ebenso denkbar, wie der Einbau bei Herstellung des Schachtes. 

Die Montage kann dabei sowohl in rechteckigen als auch in runden Schächten für die geeigneten Nennweiten (DN 1000, DN 1200, DN 1500, DN 2000, DN 2500) erfolgen. Passende Schraubdübel aus hochwertigem Edelstahl sind selbstverständlich im Lieferumfang enthalten. 

Gegenüber außenliegenden Abstürzen sind innenliegende Montagen deutlich wartungsfreundlicher anzusehen. Aufgrund des geringen Platzbedarfes ist eine Begehung des Schachtes auch nach Montage noch unproblematisch. 
Reinigungs- und Revisionsarbeiten können aufgrund der offenen Konstruktion leicht durchgeführt werden. 

Für den Ablauf ist in der Regel ein Querschnitt DN 200 vorgesehen, welcher über eine Fallleitung in das Gerinne geführt wird. Weitere Durchmesser können auf Wunsch individuell gefertigt werden. Sollte hier eine Abflussminderung notwendig sein, kann dies durch passende Reduzierstücke gelöst werden. 

Technische Richtlinie

Auszug: ATV – DVWK – Arbeitsblatt – A 157, November 2000, Bauwerke der Kanalisation

„Absturzbauwerke mit Untersturz sollten aus Gründen der Unfallverhütung auf Kanäle ≤ DN 800 beschränkt bleiben. Unterstürze sollten eine Nennweite von mindestens DN 200 erhalten. 90°-Bögen sollten, wenn möglich, zur besseren Wartung und Reinigung in 2 x 45°-Bögen aufgelöst werden. 

Der Durchmesser des Untersturzes muss jedoch so bemessen sein, dass er bei Schmutzwasserkanälen Qt und bei Mischwasserkanälen mindestens 2 Qt ableiten kann. Absturzbauwerke mit innenliegendem Untersturz sind wegen der besseren Reinigungsmöglichkeit Absturzbauwerken mit außenliegendem Untersturz vorzuziehen. 

Wenn die Absturzhöhe 1,20 m überschreitet, sind zur Reinigung geeignete Auftritte oder Standflächen vorzusehen.“