Verlegung und Verfugung

Vor der Verlegung muss auf jeden Fall die Eignung der Unterlage geprüft werden! Aufgrund der Notwendigkeit einer gleichmäßigen Bettungsdicke dürfen Unebenheiten der Unterlage höchstens 10 mm auf einer 4 m langen Messstrecke betragen. Auf gefrorener Unterlage dürfen Pflasterdecken, Plattenbeläge oder Einfassungen nicht eingebaut werden. 

Pflasterdecken und Plattenbeläge müssen zwischen Randeinfassungen aus Borden, Entwässerungsrinnen oder Ähnlichem verlegt werden, um ein seitliches Ausweichen oder Absinken zu verhindern. Um das Zuarbeiten von Pflastersteinen oder Platten zu vermeiden, ist – unter Beachtung der geforderten Verlegebreite – der genaue Abstand der Randeinfassungen durch Auslegen einzelner Steinzeilen oder Plattenreihen vorher zu ermitteln. 

Das Bettungsmaterial muss gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet bei einem für Einbau und Verdichtung günstigen Wassergehalt und um das Verdichtungsmaß überhöht eingebaut werden. Gefrorenes Bettungs- oder Fugenmaterial darf nicht verwendet werden.  Die Dicke der endgültig verdichteten Bettung sollte 3 cm bis 5 cm betragen. Um Unebenheiten in der Pflasterdecke zu vermeiden, muss die Bettung nicht nur eine gleichmäßige Schichtdicke sondern auch eine gleichmäßige Lagerungsdichte aufweisen. Die vorbereitete Bettung darf daher weder befahren noch betreten werden! 

Pflasterdecken und Plattenbeläge sind an den Anschlüssen höhengleich herzustellen. Der zulässige Versatz bei höhengleichen Anschlüssen darf 2 mm nicht überschreiten. Neben Randeinfassungen und Einbauten müssen die Anschlüsse 3 bis 5 mm über deren Oberfläche liegen, neben Entwässerungsrinnen 3 bis 10 mm über der Rinne. Dabei ist zu beachten, dass die Schichten des Oberbaus innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre durch Schwerverkehr eine Nachverdichtung erfahren und sich dementsprechend setzen. 

  • Prüfung angelieferter Baustoffe
    Vergleichen Sie den Lieferschein mit der Bestellung. Bei Betonsteinsystemen z.B. Format, Farbe und Menge. Gelieferte Ware zu dem mit ggf. vorher vereinbarten Mustern vergleichen. Bei Abweichung ist eine Klärung mit dem Vertragspartner (Lieferanten) vor dem Einbau herbeizuführen. Pflastersteine mit sichtbaren Mängeln dürfen nicht eingebaut werden.

Zusammenhängende Flächen sind mit Pflastersteinen gleicher Nenndicke auszuführen. Gleiches gilt für Platten und Kombinationen aus Pflastersteinen und Platten. Verbände mit durchgehenden Fugen in Fahrtrichtung sind bei befahrbaren Verkehrsflächen nicht zulässig. Die Steine werden im vereinbarten Verband mit ausreichender Fugenbreite (Die Abstandshalter geben nicht das Maß der Fugenbreite vor!) von der fertigen Fläche aus verlegt. Zur Vermeidung unerwünschter Farbkonzentrationen sollten die Steine oder Platten immer aus mehreren Paketen gemischt verwendet werden.

  • Pass-Steine
    An den Rändern der Pflasterfläche sind, wenn möglich, geeignete Pass-Steine (Randsteine, halbe Steine o. ä.) zu verwenden. Wo dieses nicht möglich ist, muss ein Zuarbeiten der Betonpflastersteine (Verschnitt) vorgenommen werden. Das Zuarbeiten erfolgt durch Schneiden mit einer besonderen Steinsäge (Nassschneidegerät). Die verbleibende kürzere Seite muss mindestens die Hälfte der größten Kantenlänge der unbearbeiteten Elemente (Regelgröße 100 x 200 mm) betragen. Darüber hinaus dürfen Pass-Steine nicht zu spitzwinklig sein (vgl. auch ZTV Pflaster-StB).

    Als Faustregeln gelten:
    Kein Pass-Stein ist kleiner als der halbe Normalstein.
    Kein Winkel beim Pass-Stein ist kleiner als 45°.

    Pass-Steine ungeeigneter Formen und Abmessungen führen zur Schwächung des Belages, da sie sich häufig bereits nach kurzer Zeit lockern oder sogar brechen. 

Aus gestalterischen Gründen sollten Pflasterflächen stets mit einer Pflastersteinreihe im Läuferverband abgeschlossen werden. Diese bietet eine Rahmung und die Möglichkeit zu einem sauberen Abschluss der Fläche.

Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Geradlinige Fugenverläufe sind durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen. Um eine vollständige Fugenfüllung zu gewährleisten und Kantenabplatzungen zu verhindern, sind Mindestfugenbreiten erforderlich. 

Die Regelwerke geben bei einer Steindicke < 12 cm einen Fugenabstand von 4 mm, bei einer Steindicke von ≥ 12 cm eine Fugenbreite von 6 mm im jeweiligen Toleranzrahmen vor. Abstandhalter an den Steinen geben nicht das Maß der Fugenbreite vor; die Pressverlegung ist zu vermeiden. 

Die Fugen müssen vollständig und kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens verfüllt werden. Das Fugenmaterial wird in der Regel zweistufig eingebracht. Im ersten Arbeitsgang wird das Fugenmaterial zunächst trocken eingefegt und anschließend die Fläche abgerüttelt. In einem zweiten Arbeitsgang wird das Fugenmaterial bis zum endgültigen Fugenschluss eingeschlämmt und die Fläche nach dem sie abgetrocknet ist, bis zur endgültigen Standfestigkeit nochmals abgerüttelt. Nach dem letzten Abrütteln sollte die Fläche bis zum vollständigen Fugenschluss eingeschlämmt werden. Dieses erhöht die Widerstandsfähigkeit der Fugenfüllung und gibt der Pflasterdecke schon anfangs eine gute Stabilität. Nur eine fachgerecht ausgeführte Fuge erlaubt die horizontale Lastübertragung durch die Aufnahme der Schubspannungen unter Verkehr von Stein zu Stein.

Vor dem Abrütteln muss überschüssiges Fugenmaterial immer vollständig abgekehrt werden. Pflastersteine, inbesondere farbige oder solche mit besonderer Oberflächengestaltung darf nur bei trockener Pflasteroberfläche und nur unter Verwendung einer Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden. Zum Abrütteln von Steinen und Platten mit besonders hochwertigen Oberflächen sind Vibrationsplatten mit angebautem Rollensatz zu empfehlen.

Zum Abrütteln müssen Vibrationsplatten mit passender Verdichtungsleistung gewählt werden! Unverfugte Pflasterflächen dürfen nicht abgerüttelt werden, eingeschlämmte Pflasterflächen erst nach ausreichendem Abtrocknen von Bettung und Unterlage! Das Abrütteln erfolgt vom Rand zur Mitte in Bahnen mit einer Überlappung von etwa einer halben Rüttelplattenbreite. Die Breite der Vibrationsplatte sollte 40 cm oder mehr betragen. Das Gewicht der eingesetzten Vibrationsplatte ist abhängig von der Steindicke. 

Um das Abrütteln von Pflasterdecken fachgerecht und wirtschaftlich durchzuführen sind folgende Maschinengrößen zu empfehlen:

  • für Steindicken von 6 cm bis 8 cm Vibrationsplatten mit einem Betriebsgewicht von 100 kg bis 150 kg und einer Zentrifugalkraft bis ca. 18 kN
  • für Steindicken von 8 cm bis 10 cm Vibrationsplatten mit einem Betriebsgewicht von 150 kg bis 200 kg und einer Zentrifugalkraft von mindestens 20 kN
  • für größere Steindicken Vibrationsplatten mit einem Gewicht von 200 kg bis max. 600 kg und bis 70 kN Zentrifugalkraft

Die fertig verdichteten Flächen sollten anschließend im Verlauf der Nachbehandlung mehrmals mit Sand abgestreut werden, damit das für die endgültige Standfestigkeit gebildete Fugensystem sich verfestigen kann. Überschüssiges Füllmaterial ist einzufegen. Die Bettung und deren Unterlage müssen nach dem Einschlämmen ausreichend abgetrocknet sein.

Es empfiehlt sich, die Fläche vor der Nutzung einige Tage ruhen zu lassen. Dieses trägt zur Stabilisierung bei, da aus der Bauzeit überschüssiges Wasser versickern kann.

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