Bordstein-Bauarten
Randbefestigungen bestimmen wesentlich das Bild einer Straße. Sie trennen und markieren verschiedene Verkehrsbereiche, befestigen Verkehrsflächen und erfüllen Aufgaben der Straßenentwässerung und der Verkehrssicherheit. Neben ihrer optischen und gestalterischen Funktion erfüllen Bordsteine wichtige verkehrstechnische Aufgaben. Sie müssen daher sorgfältig ausgewählt werden und auf die Funktion einer Straße abgestimmt sein.
Bordsteine werden nach der europäischen Norm DIN EN 1340 gefertigt. Nicht behandelte Anforderungen und Maße sind darüber hinaus in Deutschland in der DIN 483 sowie in der TL Pflaster-StB 06 definiert. Dabei werden die Bordsteine entsprechend ihrer Querschnittsform und ihrem Verwendungszweck unterschieden.

Hochbordstein
Ein Hochbordstein ist ein zwischen 15 und 18 cm breiter und 25 bis 30 cm hoher Bordstein, der die Fahrbahn beispielsweise von den Bürgersteigen abgrenzt. Er dient dazu, die Fußgänger vor dem Verkehr zu schützen. Damit der Reifen beim Fahren gegen den Bordstein nicht beschädigt wird, ist der Hochbordstein angeschrägt.

Rundbordstein
Ein Rundbordstein ist ebenfalls zwischen 15 und 18 cm breit, aber nur 18 bis 22 cm hoch. Er dient zur Absenkung von Fußgängerüberwegen und Grundstückszufahrten. An Fußgängerüberwegen wird der Rundbordstein in Deutschland überwiegend mit 3 cm Höhenunterschied zur Fahrbahn eingebaut. Dieses soll bewirken, dass ein Rollstuhlfahrer ihn noch überfahren und ein Sehbehinderter ihn noch ertasten kann.

Flachbordstein
Ein Flachbordstein ist ein Bordstein, der zwischen 10 und 30 cm breit und 20 bis 25 cm hoch ist. Er wird an Fahrbahninseln eingebaut und kommt häufiger als der Hochbordstein mit den Reifen von Fahrzeugen in Berührung. Daher ist er angeschrägt, damit er selbst und die Fahrzeugreifen nicht beschädigt werden.

Tiefbordstein
Der Tiefbordstein ist zwischen 8 cm und 10 cm breit und zwischen 20 und 30 cm hoch. Er dient zur Abgrenzung zwischen Gehwegen und privaten Grundstücken, als Wegbegrenzung in Gärten, Parks und Sportplätzen sowie als Befestigung und Begrenzung von Plätzen.
Auszug aus der RASt 06
Bauform | Einbauhöhe über Fahrbahn | Funktion | Anwendungsbereiche |
hohe Borde | 10 cm - 14 cm (maximal 20 cm) | Trennung Fahrbahn/Gehweg(Radweg) | Anbaufreie Hauptverkehrsstraße; Angebaute vier- und mehrstreifige Hauptverkehrsstraßen |
8 cm - 12 cm | Trennung Fahrbahn/Gehweg bzw. Parkstreifen/Gehweg (Radweg) | Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen | |
halbhohe Borde | 4 cm - 6 cm | Trennung Fahrbahn/Gehweg (Radweg) bzw. Fahrbahn/Parkstreifen | Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen |
niedrige Borde | 0 cm - 4 cm | Trennung Fahrbahn/Gehweg (Radweg) bzw. Fahrbahn/Parkstreifen | Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen mit geringen Verkehrsstärken, Erschließungsstraßen, Bordabsenkungen an Querungsstellen für Fußgänger bzw. Radfahrer |