Aufgrabungen

Wenn eine verlegte Fläche bei der Reparatur von Ver- oder Entsorgungsarbeiten aufgegraben werden muss, können Betonpflastersteine in ungebundener Ausführung jederzeit ganz- oder teilflächig aufgenommen und später wieder verlegt werden. 

Nach einer fachgerechten Wiederverfüllung der Aufgrabung kann die Fläche mit den selben Betonpflastersteinen im Anschluss wiederhergestellt werden. Dazu müssen die aufgenommenen Steine von anhaftendem Fugen- und Bettungsmaterial gereinigt und zwischengelagert werden. Sind einzelne Steine zu ersetzen, sollten diese in Form und Farbe zum vorhandenen Belag passen. Gegebenenfalls sind aus einer untergeordneten oder optisch gut zu trennenden Oberfläche Steine für Ausbesserungen in der Fläche zu entnehmen. Neue einzelne Steine bei Ausbesserungen o. ä. wirken längere Zeit, auch wenn sie sich später anpassen, bis dahin störend.

Bei der Herstellung eines Leitungsgrabens oder einer Baugrube ist die Pflasterdecke so breit aufzunehmen, dass bei einem weiteren Aushub der verbleibende Belag nicht mehr beschädigt oder gelöst wird. Nach den ZTV A-StB muss in einem Bereich, dessen Breite über die Grabenbreite hinausgeht, die Pflasterdecke aufgenommen werden, um die gelockerten Randbereiche der ungebundenen Tragschicht nachverdichten zu können. Laut ZTV A-StB 12 (Punkt 5.4 ff) sind deshalb Abtreppungen auf jeder Seite der Aufgrabung in einer Breite von mindestens 15 cm bei Grabentiefen bis zu 2,00 m und von mindestens 20 cm bei Grabentiefen von mehr als 2,00 m vorzusehen. Bei gepflasterten Fahrbahnen und Parkstreifen sind verbleibende Reststreifen mit einer Breite bis zum Pflasterrand von weniger als 40 cm (oder eine halbe Bogenbreite bei bogenförmigem Verlegemuster) ebenfalls aufzunehmen. Bei Geh- und Radwegen müssen Reststreifen von einer Formatbreite oder einer Breite bis zu 20 cm einschließlich der eventuell vorhandenen gebundenen Tragschicht entfernt werden. Je nach vorhandenem Bettungsmaterial besteht die Gefahr, dass beim Verdichten der Grabenverfüllung oder der ungebundenen Tragschicht Bettungsmaterial unter den Steinen am Grabenrand ausrieselt und sich die Steine lockern. Ist an den Breiten der Fugen erkennbar, dass sich der Pflasterverband in größeren Randbereichen gelockert hat, so sind entsprechend größere Randstreifen zu entfernen. 

Die Wiederherstellung der Pflasterdecke ist nach den Vorgaben der ZTV A-StB, der ZTV Pflaster-StB und der DIN 18318 durchzuführen. Dies gilt insbesondere für die Wiederherstellung von Zwickelflächen oder von Anschlüssen und das damit verbundene Anfertigen von Pass-Steinen. Sowohl hinsichtlich der Wahl von Bettungs- und Fugenmaterialien als auch hinsichtlich der Bettungsdicke und der Fugenbreite beinhalten die ZTV A-StB Anforderungen, wie sie auch an den Neubau von Pflasterflächen gestellt werden. Beim Schließen der Pflasterdecke ist darauf zu achten, dass wiederverwendete Pflastersteine in den Bereichen eingebaut werden, in denen sie aufgenommen wurden. Sowohl hinsichtlich der Farbgebung, des Verlegemusters als auch der Fugenbreite soll die alte Oberflächenstruktur gewahrt bleiben.