Hochbordsteine

Hochbordsteine sind in der Regel 15 cm oder 18 cm breit und 25 cm bzw. 30 cm hoch und grenzen die befahrene Fläche von den Fußgängerbereichen ab. Ein Überfahren soll deutlich erschwert bzw. unmöglich sein. Die Fußgänger werden vor dem Verkehr geschützt.

Beim Einbau lässt man zwischen Fahrbahn und Gehweg meist einen Höhenunterschied von 8 bis 14 cm. Damit der Fahrzeugreifen beim Fahren gegen den Hochbordstein oder beim erlaubten Parken auf dem Gehweg nicht beschädigt wird, ist er im Bereich der oberen Hälfte angeschrägt.

Für den Wechsel zwischen Hoch- und Rundborden, beispielsweise im Bereich von Einfahrten, werden passende Übergangssteine angeboten.

Der Einbau erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 R1, Ausgabe 2006 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der Arbeitsgruppe Straßenentwurf FGSV.