Expositionsklassen

Betonbauteile müssen die zu erwartenden Beanspruchungen sicher aufnehmen und über viele Jahrzehnte dagegen widerstandsfähig bleiben. Dies verlangt eine sach- und materialgerechte Konstruktion, Bemessung, Baustoffauswahl und Bauausführung. Festlegungen zur Dauerhaftigkeit bilden die Grundlage für diese Forderung. DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 legen hierzu die notwendigen Eigenschaften, Zusammensetzungen und Konformitätsverfahren für Beton, Stahlbeton und Spannbeton fest.

Allgemeines

Die Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken hat in Deutschland über das Bauproduktengesetz und die Landesbauordnungen den Rang einer gesetzlichen Anforderung. Das bedeutet, dass Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit gleichrangige Kriterien sind. Nach DIN EN 1992-1-1/ NA gelten Bauwerke als dauerhaft, wenn sie während der vorgesehenen Nutzungsdauer ihre Funktion hinsichtlich Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit ohne wesentlichen Verlust der Nutzungseigenschaften bei einem angemessenen Instandhaltungsaufwand erfüllen.
Unter Einhaltung nationaler Erfahrungen entspricht die Anforderungsklasse S3 einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine den Anwendungsregeln entsprechende Zusammensetzung des Betons nach DIN EN 206-1 und 1045-2 und eine Nachbehandlung nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 NA erfolgt.