TEIL 2 - ÖKOLOGISCHE PFLASTERBELÄGE

Für den Einbau von Öko-Pflastersteinen gelten ähnliche Regelungen wie  in Teil 1 „Pflasterflächen" beschrieben. Diese werden aber durch die Anforderungen des Merkblattes der FGSV „Wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen" ergänzt. Im Nachfolgenden werden nur die Abweichungen und besonderen Bedingungen zu Teil 1 benannt.
 

Arten von Ökobelägen

Grundsätzlich gibt es zwei Sorten Ökopflaster, die sich in Funktion und Aufbau deutlich unterscheiden.

GEOPOR®-Pflastersteine werden haufwerksporig hergestellt. Das bedeutet, dass das Wasser direkt durch den Stein versickert. Ähnlich wirken Steine mit Öffnungen oder aufgeweiteten Fugen, bei denen die Hohlräume mit einem durchlässigen Splitt verfüllt werden. Beide Pflasterarten sind sog. Flächenversickerungssysteme. Sie führen Niederschläge direkt in den Untergrund ab.

Pflaster mit Öffnungen können alternativ aber auch begrünt werden. Die begrünten Fugen- und Rasenkammern der Pflastersteine nehmen Regenwasser auf. Sie führen jedoch bei kurzen Regenfällen das Wasser nicht in den Untergrund ab, sondern speichern dieses. Nach einem normalen Regenfall verdunstet ein Großteil des Niederschlagswassers.

Im Rahmen der Grundstücksentwässerung wird bei der Ermittlung des eingeleiteten oder zu versickernden Regenwassers mit so genannten Abflussbeiwerten gerechnet. Multipliziert man diese mit der vorhandenen Fläche, ergibt sich die abflusswirksame Fläche. Der Abflussbeiwert ist bei gleichen Flächen je nach Anwendungsart unterschiedlich. Für eine Notentwässerung sind für wasserdurchlässige Flächen Abflussbeiwerte von 0,50 verbindlich, weil hier so genannte Starkregenereignisse für die Bemessung der Rohre der Notentwässerung maßgebend sind. Begrünte Flächen halten hier kaum Wasser auf, und müssen mit ca. 0,80 angesetzt werden. Bei zentralen Versickerungsanlagen wie z.B. Rigolen, Schachtversickerung ö.ä., sind aber langanhaltende Landregen maßgebend. Der Abflussbeiwert für die Bemessung der Versickerungsanlage beträgt für durchlässige Flächen 0,30, wegen der besseren Rückhalteeigenschaften für begrünte Flächen aber nur 0,10 bis 0,20.

TIPP:
Sind Ihre Flächen sehr unterschiedlich genutzt, können Sie unsere Kombinationspflaster sehr gut einsetzen, z.B. Modula Plus® für die geschlossene Fläche und in den Versickerungsbereichen Verde Flor.
 

Voraussetzungen für die Anwendung versickerungfähiger Pflastersysteme

Versickerungsfähige Pflasterflächen (Geopor® und Splittfüllungen) dürfen nicht in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II hergestellt werden. Ein Einfluss aus Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ist auszuschließen. Die Dicke des durchlässigen Grundes muss mindestens einen Meter betragen, der Abstand der Oberfläche zum höchsten Grundwasserstand sollte mindestens zwei Meter betragen. Den in Ihrer Region typischen Grundwasserstand kann man bei der Umweltbehörde erfragen. Beachten Sie bitte die Bestimmungen der zuständigen Baubehörden. Dieses sind in der Regel die untere Wasserbehörde und das Bauordnungsamt. Zusätzlich sind oft Hinweise in den Bebauungsplänen zu finden. Falls Sie mit Ihrer wasserdurchlässigen Befestigungsart Regenwassergebühren reduzieren wollen, sollten Sie die Bedingungen zur Befreiung von der Anschlusspflicht prüfen lassen. Diese sind regional sehr unterschiedlich.

Der verdichtete Untergrund/Unterbau muss bei der geforderten Tragfähigkeit eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aufweisen, um nicht als Sperre zu wirken (sog. kf-Wert mind. 5,4 x 10-5 m/s). Der durchlässige Untergrund verhindert somit einen Wasserrückstau. Zur Prüfung empfehlen wir einen kleinen Test, der relativ zuverlässig die Versickerungsfähigkeit des Bodens nachweist: Eine Vertiefung mit der Abmessung L/B/T = 32/32/10 cm wird in den Untergrund/Unterbau eingelassen. In das Loch werden nacheinander 3 x 1 l Wasser hineingekippt und jeweils so lange abgewartet, bis die gesamte Wassermenge versickert ist. Beim dritten Mal wird die Zeit gemessen, die notwendig ist, bis das Wasser vollständig versickert ist. Die Durchlässigkeit beträgt dann ca.: 100 000 (l/ha) / Zeit in Sek. Das Ergebnis in l/(sek. x ha) sollte > 540 sein.

Trotz der Versickerungsmöglichkeit ist die zu erstellende Fläche in einem ausreichenden Oberflächengefälle (mind. 1 %) auszubilden. Dieses ist insbesondere dann wichtig, wenn auch die Speicherkapazität des Bodens überschritten ist und Wasser nur noch oberflächlich abfließen kann.

Bei einem weniger wasserdurchlässigen Untergrund ist zunächst die Speicherfunktion von Pflasterbett und Oberbau als Puffer nutzbar. Das Wasser versickert dann mit Verzögerung. Die Tragfähigkeit der Pflasterfläche nimmt jedoch ab. Bei nur schlecht durchlässigem Untergrund sorgen ein ausreichendes Gefälle (mind. 4 %) des Erdplanums und eine Drainage für die Ableitung des überschüssigen Wassers. Nicht ausreichend frostsicherer Untergrund ist grundsätzlich für eine Versickerung zu undurchlässig.

Zu beachten sind auch die Einschränkungen des Ökopflasters in Bezug auf die Nutzung: Ökologische Pflasterbeläge sind nicht für Schwerlastverkehr geeignet. Die Funktion der Versickerung und Begrünung verbietet ein Streuen mit Tausalz im Winter. Die gestalterischen Anforderungen treten deutlich hinter die Funktionalität zurück. Öko-Pflastersteine sind als Spielflächen für Kinder ungeeignet.
 

Die Tragschicht

Die Funktion des wasserdurchlässigen Oberbaues ist vom richtigen Material abhängig. Deshalb ist ausschließlich wasserdurchlässiges Material mit wenig Feinstanteilen einzubauen. Für die Tragschicht sind ungebundene, natürliche Materialien mit weniger als 20 % Anteilen an Korn < 2 mm und höchstens fünf Masseprozent Feinanteil unter 0,063 mm Korngröße (abschlämmbare Bestandteile) zu verwenden. Der kf-Wert muss mind. 5,4 x 10-5 m/s betragen, was sich ggf. wieder wie im vorstehenden Abschnitt beschrieben testen lässt.

Gut geeignet sind möglichst grobkörnige Mineralgemische 0/45 mm oder 0/56 mm mit vorgenannten Merkmalen. Eine Überverdichtung der Tragschichten muss verhindert werden.
 

Die Bettung

Für das Pflasterbett wird eine ungebundene, gebrochene, natürliche Körnung ohne Nullanteile empfohlen, z.B. Splitt in der Körnung 1/3 mm oder 2/5 mm. Anteile an feineren Körnungen können die Wasserdurchlässigkeit nachhaltig beeinträchtigen.
 

Die Fuge bei Flächenversickerungssystemen

Bei Pflastersystemen mit aufgeweiteter Fuge werden diese mit einem ungebundenen Splitt der Körnung 2/5 mm (> 11 % Öffnungsanteil) oder 1/3 mm (< 11 % Öffnungsanteil) verfüllt. Haufwerksporige GEOPOR®-Steine werden mit 3 - 5 mm Fuge verlegt. Die Fugen werden mit Splitt (ohne Feinanteile, Körnung 1/3 mm) gefüllt. Das Fugenmaterial muss grundsätzlich filterstabil zur Bettung sein, damit es in diese nicht einsickert. Wasserdurchlässig befestigte Oberflächen müssen sorgfältig abgefegt werden. Dieses gilt insbesondere für die etwas grobere Oberfläche des GEOPOR®-Steines. Verbleiben Reste des Splitts 1 - 3 mm auf der Oberseite, werden diese beim Abrütteln zertrümmert und hinterlassen weiß-gräuliche Flecken, die nicht mehr entfernt werden können.
 

Rasenfugensteinsysteme

Das Verfüllen der begrünbaren Pflasterfugen und -kammern wird mit einem wasserdurchlässigen und tragfähigen Gemisch aus Oberboden, Pflastersand sowie Splitt vorgenommen. Dieses Gemisch wird mit einem schnell wirkenden organischen Vorratsdünger angereichert und in die Rasenkammern eingebracht.
Danach absolut sauber abfegen und abrütteln. Nach dem Abrütteln sollte das Fugenmaterial bis etwa 1 cm unter die Steinoberkante reichen. Anschließend erfolgt die Grasaussaat (Voraussetzung Bodentemperaturen + 8° C). Durch Einfegen mit Oberboden von max. 1 cm Höhe, wird das Saatgut abgedeckt. Danach ist die Fläche wieder sauber abzukehren. Je nach Niederschlag ist mit einer Anwuchsbewässerung für ausreichende Feuchtigkeit des Bodens zu sorgen.