Wahl des Pflasteraufbaus

Die Festlegung des Schichtenaufbaus für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken, die regelmäßig mit Kraftfahrzeugen befahren werden, erfolgt in der Regel entsprechend der Tafel 3 der RStO 12/24 (Abb 1). Bei Rad- und Gehwegen und bei Plattenbelägen, die nicht befahren werden, erfolgt die Festlegung in der Regel entsprechend der Tafel 6 (Abb. 2).

Für die Wahl der Steindicken sollten die Empfehlungen der ZTV Pflaster-StB beachtet werden. Speziell bei der Pflasterbauweise sind bei hohen Horizontalbeanspruchungen, wie z.B. enge Kurvenfahrten (Rangierverkehr) sowie Verzögerungs- oder Beschleunigungsstrecken, in vielen Fällen zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dieses kann z. B. durch besondere Steinformen (z.B. Verbundsteine), Erhöhung der Nenndicke, besonders günstige Verbände usw. erreicht werden. Ebenfalls positiv auf die Stabilität wirkt sich das EINSTEIN-System aus. Durch die Erhöhung der Nenndicke verbessert sich u. a. die Lagestabilität der Steine. Pflastersteine, die dem Kraftfahrzeugverkehr unterliegen, sollten eine gedrungene Form aufweisen (Verhältnis Länge-zu-Dicke).  

Abb. 1: Bauweisen mit Pflasterdecke für Fahrbahnen auf F2- und F3-Untergrund/Unterbau, Quelle: RStO 12/24, Tafel 3
 

Abb. 2: Bauweisen für Rad- und Gehwege auf F2- und F3-Untergrund/Unterbau, Quelle: RStO 12/24, Tafel 6