Anforderungen an Betonsteine, -Platten und -Bordsteine

Die DIN EN 1338, DIN EN 1339 und DIN EN 1340 definieren die Abmessungen und Eigenschaften von gefügedichten Betonsteinen und -platten sowie Bordsteinen. Haufwerksporige Steine (z.B. GEOPOR®) werden nicht von diesen Normen, sondern von der BDB-Richtlinie für die Herstellung und Güteüberwachung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton, erfasst. 

Seit 2005 werden Betonprodukte mit dem europäischen CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet. Mit dem CE-Kennzeichen wird die Konformität des Produkts mit den entsprechenden DIN EN-Normen bestätigt. Die CE-Kennzeichnung findet sich auf den Paketaufklebern und den Lieferscheinen. Die europäischen Normen bieten eine Auswahl verschiedener Klassen und Kategorien. Zusammen mit der über unsere Internetseite verfübaren Leistungserklärung, gilt dies gemäß Bauproduktenverordnung als Nachweis der Konformität.

Da in Europa unterschiedliche Anforderungen an die Bauprodukte zu stellen sind, ist jedes Land berechtigt, neben den europäischen Normen, nationale Qualitätsanforderungen und -standards zu definieren. In Deutschland geschieht diese nationale Umsetzung durch die Technischen Lieferbedingungen (TL). Für den Pflasterbereich ist dieses die TL Pflaster-StB (Technische Lieferbedingungen zur Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen). In der TL Pflaster-StB wurden, soweit vorhanden, Klassen bzw. Kategorien aus den Europäischen Normen für die Eigenschaften der Bauprodukte festgelegt, die in Deutschland für den jeweiligen Anwendungszweck erforderlich sind. Die TL Pflaster-StB gelten nur für die Lieferung von Bauprodukten zur Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung. Die Produktqualitäten werden mit Kennungen aus Buchstaben klassifiziert. Darüber hinaus enthalten die TL Pflaster-StB gegenüber den Europäischen Normen zusätzliche Anforderungen.

Die Einteilung in Betonsteinpflaster und Betonplatten erfolgt über das Längen-Dicken-Verhältnis (L=Länge, d = Dicke).
 

Betonsteinpflaster:
Faktor L/d ≤ 4 DIN EN 1338


Betonplatten:
Faktor L/d > 4 DIN EN 1339

Für Bordsteine gelten die DIN EN 1340 und die DIN 483 als Ergänzungsnorm national.

 

Nennmaß/Rastermaß

Der Begriff „Format“ wird von der DIN EN 1338 durch die Nennmaße (= tatsächliche Maße): Gesamtlänge, Gesamtbreite und Dicke definiert. Demgegenüber beinhaltet das „Rastermaß“ zusätzlich die jeweils notwendige Fuge, d. h. 3 - 5 mm, größer 100 mm Steindicke 5 - 8 mm. Es gilt: Rastermaß = Stein-Nennmaß plus notwendige Fugenbreite.

 

Normative Kennzeichnungen

(Die Reihenfolge der Großbuchstaben spielt bei allen Kennzeichnungen keine Rolle)
Die einzelnen Bezeichnungen bedeuten laut DIN folgendes:

  • D: Der Pflasterstein / Bordstein /die Platte erfüllt die höchste Klasse für den Widerstand gegen Witterungseinflüsse. Er ist widerstandsfähig gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung. 
  • I: Der Pflasterstein / Bordstein /die Platte erfüllt die höchste Klasse für den Widerstand gegen Abrieb (auch Verschleißwiderstand genannt).
  • K: Der Pflasterstein ist rechteckig und seine Diagonale ist größer als 300 mm. Die maximale Differenz beträgt 3 mm. bzw. die Platte ist rechteckig und ihre Diagonale ist größer als 300 mm. Die maximale Differenz der beiden Diagonalen beträgt je nach Größe der Platte 3 mm oder 6 mm.
  • P: Bei der Platte sind je nach ihrer Größe Maßabweichungen von + 2 mm (+ 3 mm) in der Länge/Breite und ± 3 mm in der Dicke zulässig. 
  • U: Die Platte erfüllt die höchste Klasse für die mechanische Festigkeit aufgrund des Betongefüges. Ihre Biegezugfestigkeit liegt in der Regel über 5 N/mm2.
  • L: Die Platte erfüllt die höchste Klasse für die Differenz zweier Diagonalen 
  • Zahl (Beispiel 7): Die Platte erfüllt die Bruchlast-Klasse 70.
  • T: Der Bordstein erfüllt die maßgebende Klasse nach TL-Pflaster-Stb für die Biegezugfestigkeit

Betonpflastersteine

Entsprechend der Festlegungen der DIN EN 1338 und TL Pflaster-StB ergeben sich für Pflastersteine folgende Bezeichnungen:

  • „Pflasterstein aus Beton DIN EN 1338 Qualität DI“ (für alle Steine, deren Diagonale kleiner oder gleich 300 mm ist) 
  • „Pflasterstein aus Beton DIN EN 1338 Qualität DIK“ (für alle Steine, deren Diagonale größer 300 mm ist).

Platten aus Beton

Entsprechend der Festlegungen der DIN EN 1339 und TL Pflaster-StB ergibt sich beispielsweise für Platten folgende Bezeichnung:

  • „Platte aus Beton DIN EN 1339 Qualität DILPU7“ 

Alle anderen Eigenschaften, z. B. Ebenheit der Oberfläche, sind durch den Bezug „DIN EN 1339“ automatisch festgelegt. Daneben muss in einer Ausschreibung die äußere Beschaffenheit der Platte definiert werden, z. B. Maße, Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, Fasenausbildung etc.


Bordsteine aus Beton

Entsprechend der Festlegungen der DIN EN 1340 und TL Pflaster-StB ergibt sich folgende Bezeichnung:

  • „Bordstein aus Beton DIN EN 1340 Qualität DIT

Anforderungen an Betonsteine, -Platten und -Bordsteine

 DIN EN 1338 (Pflastersteine) DIN EN 1339 (Platten) DIN EN 1340 (Bordsteine) 
MaßeIn einem Abstand von 50 mm von
jeder Kante weist kein Querschnitt
ein horizontales Maß von weniger
als 50 mm auf. Seine Gesamtlänge
dividiert durch seine Dicke ist
kleiner oder gleich vier.
 In einem Abstand von 50 mm von
jeder Kante weist kein Querschnitt
ein horizontales Maß von weniger
als 50 mm auf. Seine Gesamtlänge
dividiert durch seine Dicke ist
größer als vier.
 In DIN 1340 nicht festgelegt;
Verzugsmaße national in
DIN 483 geregelt.
 
 L/d ≤ 4
Keine Größenbegrenzung
 L/d > 4
Größte Länge 1 m
   

zulässige Abweichungen
von den Nennmaßen

für Steindicke < 100 mm:
Länge, Breite ± 2; Dicke ± 3 mm
für Steindicke ≥ 100 mm:
Länge, Breite ± 3; Dicke ± 4 mm
Die Differenz zwischen zwei beliebigen
Messungen der Dicke eines einzelnen
Pflastersteins muss ≤ 3 mm betragen
 

Klasse 2, Kennzeichnung „P“
bei Nennmaß ≤ 600 mm:
Länge ± 2 mm, Breite ± 2 mm,
Dicke  ± 3 mm
bei Nennmaß > 600 mm:
Länge ± 3 mm, Breite ± 3 mm,
Dicke ± 3 mm

PLänge: ± 1 % auf volle mm gerundet;
dabei mind. ± 4 mm, höchstens  ± 10 mm
Sichtflächen: ± 3 % auf volle mm gerundet;
dabei mind. ± 3 mm, höchstens ± 5mm
Andere Flächen: ± 5 % auf volle mm gerundet;
dabei mind. ± 3 mm, höchstens ± 10 mm
 

max. Differenz der beiden
Diagonalen (Winkligkeit)

Klasse 2, Kennzeichnung „K“:
≤ 3 mm

KKlasse 2, Kennzeichnung „K“:
≤ 3 mm, bei Diagonalen ≤ 850 mm
≤ 6 mm, bei Diagonalen > 850 mm
   

Ebenheit der Oberfläche:
gilt ab einer Diagonalen
von > 300 mm

Abweichung konvex: ≤ 1,5 od.
≤ 2,0 mm (je nach Messlänge)
Abweichung konkav: ≤ 1,0 od.
≤ 1,5 mm (je nach Messlänge)
 Abweichung konvex:  ≤ 1,5 bis
≤ 4,0 mm (je nach Messlänge),
Abweichung konkav: ≤ 1,0 bis  
≤ 2,5 mm (je nach Messlänge)
   

Witterungswiderstand:
Nur die höchste Klasse
findet in  Deutschland
Anwendung:

Klasse 3, Kennzeichnung „D“:
Masseverlust nach Frost-Tausalz-Prüfung
≤ 1,0 kg/m² (Mittelwert), als Einzelwert
≤ 1,5 kg/m2
DKlasse 3, Kennzeichnung „D“:
Masseverlust nach Frost-Tausalz-Prüfung
≤ 1,0 kg/m² (Mittelwert), als Einzelwert
≤ 1,5 kg/m2
DKlasse 3, Kennzeichnung „D“:
Masseverlust nach Frost- Tausalz-Prüfung
≤ 1,0 kg/m‘, Einzelwert ≤ 1,5 kg/m²
D

Abriebwiderstand

Nur die höchste Klasse findet in
Deutschland Anwendung:
Klasse 4, Kennzeichnung „I“:
≤ 20 mm (Referenzverfahren) oder
≤ 18 cm³/50 cm² (“Böhme-Test“)
INur die höchste Klasse findet in
Deutschland Anwendung:
Klasse 4, Kennzeichnung „I“:
≤ 20 mm (Referenzverfahren) oder
≤ 18 cm³/50 cm² (“Böhme-Test“)
IKlasse 4, Kennzeichnung „l“: ≤ 20 mm
(Referenzverfahren) oder ≤ 18 cm³/50 cm²
(„Böhme-Test“)
I

Spaltzugfestigkeit

≥ 3,6 N/mm²,
Einzelwert ≥ 2,9 N/mm²
die Bruchlast muss mind.
250 N/mm  betragen
     

Biegezugfestigkeit

  Klasse 3, Kennzeichnung „U“:
≥ 5,0 N/mm²,
Einzelwert ≥ 4,0 N/mm2
UKlasse 2, Kennzeichnung „T“:
≥ 5,0 N/mm² ,  
Einzelwert ≥ 4,0 N/mm2
T

Bruchlast

  Klasse 30, Kennzeichnung „3“:
­¯X    ≥ 3,0 kN  Einzelwert ≥ 2,4 kN
Klasse 45, Kennzeichnung „4“:
¯X    ≥ 4,5 kN ,Einzelwert ≥ 3,6 kN
Klasse 70, Kennzeichnung „7“:
¯X    ≥ 7,0 kN, Einzelwert ≥ 5,6 kN
Klasse 110, Kennzeichnung „11“:
¯X    ≥ 11,0 kN , Einzelwert ≥ 8,8 kN
Klasse 140, Kennzeichnung „14“:
¯X    ≥ 14,0 kN , Einzelwert ≥ 11,2 kN
Klasse 250, Kennzeichnung „25“:
¯X    ≥ 25,0 kN , Einzelwert ≥ 20,0 kN
Klasse 300, Kennzeichnung„30“:
¯X    ≥ 30,0 kN , Einzelwert ≥ 24,0 kN

3

4

7

11

14

25

30

  

Gleit-/ Rutschwiderstand*

Steine haben einen ausreichenden
Gleit-/Rutschwiderstand, wenn sie
nicht geschliffen, poliert oder so
hergestellt sind, dass eine glatte
Oberfläche entstanden ist.
Für andere Steine hat der Hersteller
den Mindestwert für den Gleit-/
Rutschwiderstand anzugeben*.
 Platten haben einen ausreichenden
Gleit-/Rutschwiderstand, wenn sie
nicht geschliffen, poliert oder so
hergestellt sind, dass eine glatte
Oberfläche entstanden ist. Für andere
Platten hat der Hersteller den
Mindestwert für den Gleit-/
Rutschwiderstand anzugeben*.
 Bordsteine haben einen ausreichenden
Gleit-/Rutschwiderstand, wenn sie nicht
geschliffen, poliert oder so hergestellt
sind, dass eine glatte Oberfläche
entstanden ist. Für andere Borde hat
der Hersteller den Mindestwert für den
Gleit-/Rutschwiderstand anzugeben*.
 

*  Der Gleit- und Rutschwiderstand wird als SRT-Wert angegeben. Gemäß dem „Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster- und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr“ sind SRT-Werte > 55 als ausreichend rutschsicher anzusehen. Im Zweifelsfall sollte ein Einzelnachweis geführt werden.