Verkalit®-Plan

Speziell für die Urlaubsgebiete mit Promenaden und überall dort, wo ein Geh- oder Radweg auf Deich- und Böschungskronen errichtet werden soll, ist der Verkalit®-Plan entwickelt worden. Die Steine sind mit einer kleinen Fase und 1,5 mm Abstandhaltern versehen, so dass eine Verlegung mit einem geringen Fugenabstand möglich ist. Von der Oberfläche wirkt der Verkalit®-Plan daher wie eine Gehwegplatte und ist somit sehr gut begeh- und befahrbar. Bei einem entsprechendem Schichtenaufbau können die Steine sogar mit Achslasten von 12 to überfahren werden.

Ebenso wie Verkalit®-Steine, sind Promenadensteine im verlegten Zustand durch ein umlaufendes Nut-Federsystem miteinander verzahnt. Durch die kraftschlüssige Verbindung der Steine untereinander können einzelne Steine auch bei großen Belastungen nicht aus dem Verbund gelöst werden.

Verkalit®-Steine werden mit der Betongüte C45/55 einschichtig, d.h. ohne Vorsatz und Feinschicht, produziert. Somit wird eine hohe Festigkeit und damit auch Frostbeständigkeit erreicht. Sie  können in unterschiedlichen Farben, auch in nuancierten Tönen, produziert werden. So entstehen optisch anspruchsvolle und gleichzeitig funktionale Deckwerke.

Neben einer ständigen Eigenüberwachung werden auch der Verkalit®-Plan zusätzlich vom „Bau-Zert e. V.“ geprüft. Zahlreiche und namhafte Objekte konnten mit dem Promenadenstein umgesetzt werden, fragen Sie uns nach den umfangreichen Referenzen.

Wie das Verkalit®-System in seiner Gesamtheit, ist auch der Verkalit®-Plan durch seine umlaufende Verzahnung sowie das Flächengewicht in erster Linie für die technischen Anforderungen des Wasserbaus und den Widerstand gegen Wellenbelastung konzipiert. Optische Eigenschaften, Fugengeometrie, Fugenbreite, Toleranzen sowie Belastungen aus Befahrung, wie sie im Straßenbau üblich sind, werden nur nachrangig angesetzt. Der Verkalit®-Plan ist daher nicht mit einem Pflasterstein gleichzusetzen, der insbesondere auf Gestaltung ausgelegt ist. Seine produktions-bedingten Fertigungstoleranzen, die mit bis zu ±3 mm gem. BGB-RinGB deutlich höher sind als bei einem gewöhnlichen Pflasterstein, erfordern eine Verlegung „mit Augenmaß“ und ein Ausrichten der Fläche.

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