Profihandbuch NRW - BERDING BETON

186 Funktionspflaster Wenn Schäden an Betonpflasterdecken auftreten, ist dieses oftmals in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Verkehrsfrei- gabe zu verzeichnen. Nach den vorliegenden Erfahrungen ist häufig eine mangelhafte Fugenfüllung dafür verantwortlich, die wiederum im Wesentlichen auf zwei Ursachen zurück- geht: Entweder war die Fugenfüllung von vornherein ungenügend ausgeführt oder das Fugenmaterial wurde durch Fahrzeug- verkehr und/oder Reinigung ausgetragen . Letzteres wird durch eine nicht fachge- rechte Ausführung der Fugenfüllung begünstigt. Aber auch bei einer regelgerecht her- gestellten Pflasterdecke mit vollständig gefüllten Fugen besteht in den ersten ein bis zwei Jahren neben dem Versinken im Pflasterbett die Gefahr, dass Fugenmateri- al ausgetragen wird, insbesondere durch den verfrühten und z. T. kompromisslosen Einsatz von Kehrsaugmaschinen. Das gerade eingebrachte Fugenmaterial hat oft keine Chance, sich zu verfestigen, sich mit Hilfe von Feinteilchen zu verkleben, um somit einen ausreichenden Widerstand aufbauen zu können. Bei der Reinigung von Pflasterdecken ist daher „Mäßigung“ – mindestens im ers- ten Jahr der Nutzungsdauer – anzuraten. In dieser Zeit sollte nach Möglichkeit nur von Hand gereinigt werden . Mit zunehmender Nutzungsdauer verfes- tigt sich dann in der Regel das Fugenma- terial. Untersuchungen haben gezeigt, dass ältere Pflasterdecken einen erheblich höheren Widerstand gegen Verschiebun- gen (Einwirken horizontaler Lasten) auf- weisen als jüngere. Die Beanspruchung durch den Verkehr und dadurch hervor- gerufene kleinste Bewegungen innerhalb der flexiblen Decke sowie der Eintrag von Feinstteilen führen auf Dauer zu einer hohen Verfestigung des Fugenmaterials. Kehrsaugmaschinen sollten daher erst eingesetzt werden, wenn dadurch nicht mehr die Gefahr des Austragens von Fugenmaterial besteht. Kehrsaugmaschi- nen werden mit sehr unterschiedlichen Funktionsweisen angeboten, die auch im Hinblick auf den Austrag von Fugenmateri- al unterschiedlich kritisch sind. Eine Zustandserfassung der Betonpflas- terdecke sollte, wie bei anderen Bau- werken auch, regelmäßig durchgeführt werden – und zwar insbesondere in den ersten zwei bis drei Jahren nach der Ver- kehrsfreigabe. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf den Zustand der Fugenfüllung zu legen. Aus diesem Grund sollte das Nachverfugen bereits Teil der Aus- schreibung sein. Fugen, die nicht mehr vollständig gefüllt sind, sollten umgehend nachgefugt werden. (Ulonska: Planung und Ausführung dauer- hafter Betonpflasterbauweisen, SLG 2009) GUT ZU WISSEN... KEHREN VON NEU VERLEGTEN FLÄCHEN

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