Gestaltungsideen 2019/2020 NORD- BERDING BETON

195 Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweis- last zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 8. Preise a) Die Preise für Betonwaren verstehen sich ab Betonwerk und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts besonderes vereinbart ist. Die Preise pro qm für Pflaster und Platten sowie lfdm für Bordsteine, Randsteine etc. beziehen sich auf die zu belegende Fläche und beinhalten den üblichen, nach den technischen Regelwerken auszufüh- renden Fugenanteil. Die Verkaufspreise für Transportbeton- lieferungen verstehen sich frei Baustelle für Lieferungen von mind. 5 cbm. Bei Lieferungen unter 5 cbm erheben wir einen Frachtausgleich. Dieser Frachtausgleich wird nicht berechnet, wenn im Zuge einer Lieferung von mehr als 15 cbm die Rest- menge geringer als 5 cbm ist. b) Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Preisänderungen für Bindemittel, Stahl, Harze, Zuschläge, Zusatzmittel, Fracht sowie Diesel- und Mautkosten und/oder Löhne. In diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Kunden die Veränderungen in den Preisfaktoren nachzuweisen. c) Zur Lieferung notwendige Paletten und Verladehilfen werden berechnet. Bei Rücklieferung einwandfreier Paletten und Ver- ladehilfen innerhalb von 4 Monaten nach Ausgabe durch den Käufer an unser Lieferwerk schreiben wir den Abgabepreis ab- züglich einer Benutzungsgebühr gut. d) Paletten, Big Bags, Kugelkopfabheber und sonstige in der Rechnung separat ausgewiesene Transport-/Verladehilfen sind nicht skontierfähig. e) Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Waren ist generell ausgeschlossen. Sofern wir uns ausnahmsweise zu der Rücknahme bereit erklären, werden nur einwandfreie und unbeschädigte Produkte zurückgenommen, wobei bei Pflaster, Platten und Borden nur volle Pakete zurückgenommen werden. Wiedereinlagerungskosten werden i. H. v. 40 % des Warenwer- tes in Rechnung gestellt. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Käufers, auch bei Abholung durch von uns beauftragte Spediteure. Die erteilte Gutschrift wird nicht ausgezahlt, son- dern dient zur Verrechnung mit zukünftigen Lieferungen. Die Gefahr bei Rücksendungen trägt der Käufer bis zum vollständi- gen Abladen an dem von uns angegebenen Bestimmungsort. 9. Zahlung a) Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig. Skonti bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung, wobei generell nur der ausgewiesene Netto- warenwert skontierfähig ist. Vereinbarte Skontozahlung setzt voraus, dass keine anderen, nicht mehr skontierfähigen Rech- nungen offenstehen. Eine etwaige Vereinbarung über die Ge- währung von Skonto ändert nichts an der sofortigen Fälligkeit unserer Rechnungsforderungen. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rech- nungsdatum schriftlich widersprochen wird. b) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die An- nahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht. c) Unsere sämtlichen Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das Gleiche gilt, wenn er sei- ne Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Um- stände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kredit- würdigkeit des Käufers rechtfertigen. d) Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir be- rechtigt, sofort auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die der Käufer gegen von mit uns verbundenen Unternehmen hat. Auf Anforderung des Käu- fers werden wir unverzüglich die mit uns verbundenen Unter- nehmen benennen. e) Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheits- leistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Verzö- gerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzu- treten. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern. f) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistun- gen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, ein Zurückbehal- tungsrecht geltend zu machen. Die Aufrechnung mit Gegen- forderungen ist nur soweit zulässig, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. g) Sofern von uns angemeldete Forderungen aus Verkäufen zur Kreditversicherung angemeldet werden, die nicht vom Ver- sicherer angenommen werden, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer irgendwelche Rechte geltend machen kann. h) Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicher- heitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise – unter Berücksichtigung der Ziffer 11 dieser AGB – zum scha- densersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. i) Vertraglich sondergefertigte Ware wird zur Bezahlung fällig mit der Fertigmeldung durch uns. j) Holt ein Käufer, der außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land ansässig ist (ausländischer Abnehmer), oder dessen Be- auftragter Ware ab oder befördert oder versendet er sie in ein Drittland, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer die für die ausgeführte Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zah- len. k) Der Käufer stimmt zu, dass ihm seine Rechnung auf elektro- nischem Wege über E-Mail zugesendet wird und verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Käufer hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch uns ordnungsgemäß an die vom Käufer bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Etwaige automa- tisierte elektronische Antwortschreiben an uns (z. B. Abwe- senheitsnotizen) stehen einer gültigen Zustellung nicht ent- gegen. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zu- gegangen. Der Käufer hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, uns unverzüg- lich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Wir haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zu- sendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zu- sendung der Rechnung per E-Mail und Speicherung derselben resultieren. 10. Sicherungsrechte a) Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund – aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer erfüllt sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine lfd. Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebs berech- tigt. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden An- sprüche mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. c) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren durch den Käufer erfolgt stets für uns, ohne dass uns hieraus Ver- bindlichkeiten erwachsen. Auch bei Verbindung oder Vermi- schung steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbei- tung zu. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. d) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Ein- bau der Vorbehaltsware, als wesentlichen Bestandteil in das Grundstückeines Dritten, in der Höhe der Vorbehaltsware, mit allen Nebenrechten, einschließlich eines etwaigen Anspruchs auf die Einräumung einer Sicherheitshypothek, an uns ab. Wird die Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, und alle Nebenrechte an uns ab. e) Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forde- rungen bis auf Widerruf ermächtigt. f) Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. g) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kredit- würdigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigen, sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die Verfügungs- und Einziehungsermächtigungen zu widerrufen. In diesem Fall sind wir gleichfalls berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen. Für diesen Fall verzichtet der Käufer schon jetzt auf die Geltendmachung der sich unmit- telbar aus dem Besitz ergebenden Rechte. Wir nehmen diesen Verzicht hiermit an. 11. Sonstige Schadenersatzansprüche a) Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus weichem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind aus- geschlossen. b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypi- schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. c) Soweit dem Käufer nach dieser Ziffer Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelan- sprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 4 e). 12. Beratung a) Von uns gelieferte Zeichnungen, Statiken, Muster sowie Entwür- fe bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten – auch auszugs- weise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. b) Wenn wir oder unsere Mitarbeiter vor, bei oder nach einem Ab- schluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haften wir nur dafür, wenn wir hierfür ein besonderes Entgelt nach den maß- gebenden Gebührenordnungen vereinbart haben. 13. Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907/200 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 (REACH-Verord- nung) in der jeweils geltenden Fassung auf den Liefergegen- stand Anwendung, erklärt sich der Käufer mit dem Abruf des Sicherheitsdatenblattes über unsere Internetseite http:// www.berdingbeton.de/sdb einverstanden. 14. Geltung für Verbrauchsgüterkauf Für Rechtsgeschäfte, die weder den Betrieb des Handelsgewer- bes eines Kaufmannes noch eine juristische Person des öffent- lichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen betreffen, gelten diese AGB mit folgender Maßgabe: a) Ziffer 1 b) gilt nicht. b) Ziffer 3 a) gilt nicht bei Versendungskauf (§ 474 Abs. 2 iVm § 447 BGB), Ziffer 3 s) gilt nicht, Ziffer 4 a) und 5 c) gilt mit der Maßgabe, dass die Rügefrist zwei Wochen beträgt. c) Ziffer 4 a) Satz 2 gilt nur bei offensichtlich erkennbaren Män- geln, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen. Die Rüge hat in Textform zu erfolgen. d) Ziffer 4 c) gilt mit der Maßgabe, dass uns der verdeckte Mangel in Textform anzuzeigen ist. e) Ziffer 4 e) gilt nach Maßgabe der gesetzlichen Verjährungsvor- schriften. f) Ziffer 4 f) gilt nicht. g) Ziffer 8 a) gilt mit der Maßgabe, dass in den Preisen die Mehr- wertsteuer enthalten ist. h) Ziffer 9 e) Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentral- bank berechnet werden können. Ziffer 9 e) Satz 2 gilt nur in- soweit, als auf die Rechtsfolgen des Verzuges (Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung) in der Rechnung oder Zah- lungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist oder eine angemessene Frist gesetzt wird (Mahnung). Ziffer 9 f) Satz 2 gilt nicht. i) Ziffer 15 c) gilt nur, soweit nach § 38 ZPO zulässig. j) Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäu- fers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt (§ 476 BGB). 15. Schlussbestimmungen a) Wir speichern Daten unserer Käufer und Warenempfänger im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverord- nung und des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgeset- zes EU. b) Wir können den Wirtschaftsauskunfteien ggf. auch Daten über eine vertragsgemäße oder nicht vertragsgemäße Abwicklung der mit dem Kunden eingegangenen Vertragsbeziehung mel- den. c) Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers (49439 Steinfeld). Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. d) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übri- gen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Stand 01.10.2018 BERDING BETON GmbH · 49439 Steinfeld

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