Anwendungsmöglichkeiten

Die Anwendungsmöglichkeiten für die Bauweisen mit Pflastersteinen und Plattenbelägen sind außerordentlich vielfältig. Sie finden Anwendung im Garten- und Landschaftsbau, im gewerblichen Bereich und bei einer Vielzahl öffentlicher Flächenbefestigungen. Dabei müssen neben den gestalterischen Möglichkeiten auch hohe bautechnische Anforderungen erfüllt werden. 

Die Herstellung der Pflasterdecken ist dabei nach wie vor in vielen Fällen handwerklich geprägt. Die handwerksgerechte Ausführung aufgrund eines gewachsenen Erfahrungsschatzes bildet eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Herstellung dauerhafter Pflasterdecken und Plattenbeläge. Nach wie vor müssen die Pflastersteine vielfach von Hand gesetzt oder verlegt werden. Dabei darf die Gestaltung nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sein. So müssen die Dauerhaftigkeit und die Funktionalität der Flächenbefestigung angemessen berücksichtigt werden. 

Pflasterdecken können bei öffentlichen Verkehrsflächen der Belastungsklasse BK 0,3 bis Bk 3,2 gemäß den RStO 12, bei Rad- und Gehwegen sowie bei privaten Flächenbefestigungen verwendet werden.

Plattenbeläge sollten nur bei der Befestigung von Geh- und Radwegen, ausgenommen bei Überfahrten, sowie bei Flächen ohne Kraftfahrzeugverkehr Anwendung finden. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass Flächen, die mit Fahrzeugen erreicht werden können, auch befahren werden! Eine Ausnahme bilden großformatige Platten und Steine (Großformate) mit Nenndicken ≥ 120 mm. Flächenbefestigungen mit Großformaten erfordern jedoch zusätzliche Maßnahmen und besondere Anforderungen an die Bauprodukte. Derartige Flächenbefestigungen sind nicht Bestandteil der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen. Flächen mit höherer dynamischer Beanspruchung, z. B. Straßen mit zulässigen Geschwindigkeiten über 60 km/h, sollten nicht mit Pflasterdecken befestigt werden.

Bei der Umsetzung von Einbauhinweisen, Hinweisen zur Pflasterverlegung und zum Pflastereinbau sind grundsätzlich die technischen Regeln für Pflasterbauweisen sowie das „Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen Teil 1 Regelbauweise (ungebundene Ausführung)“ und/oder das „Merkblatt für  wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen“ der FGSV zu beachten. 

Für die Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Bauweise sollten die Ausführungshinweise in dem Arbeitspapier „Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung“ von der FGSV beachtet werden. Die Pflasterbauweise in ungebundener Ausführung ist die Regelbauweise. Demgegenüber ist die gebundene Pflasterbauweise eine Sonderbauweise! Die Ausführung in gebundener Bauweise ist in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen nicht geregelt.