Kehren von verlegten Flächen

Wenn Schäden an Betonpflasterdecken auftreten, ist dieses oftmals in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Verkehrsfreigabe zu verzeichnen. 

Nach den vorliegenden Erfahrungen ist häufig eine mangelhafte Fugenfüllung dafür verantwortlich, die wiederum im Wesentlichen auf zwei Ursachen zurückgeht: Entweder war die Fugenfüllung von vornherein ungenügend ausgeführt oder das Fugenmaterial wurde durch Fahrzeugverkehr und/oder Reinigung ausgetragen. Letzteres wird durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Fugenfüllung begünstigt. 

Aber auch bei einer regelgerecht hergestellten Pflasterdecke mit vollständig gefüllten Fugen besteht in den ersten ein bis zwei Jahren neben dem Versinken im Pflasterbett die Gefahr, dass Fugenmaterial ausgetragen wird, insbesondere durch den verfrühten und z. T. kompromisslosen Einsatz von Kehrsaugmaschinen. Das gerade eingebrachte Fugenmaterial hat oft keine Chance, sich zu verfestigen, sich mit Hilfe von Feinteilchen zu verkleben, um somit einen ausreichenden Widerstand aufbauen zu können. 

Bei der Reinigung von Pflasterdecken ist daher „Mäßigung“ – mindestens im ersten Jahr der Nutzungsdauer – anzuraten. In dieser Zeit sollte nach Möglichkeit nur von Hand gereinigt werden. 

Mit zunehmender Nutzungsdauer verfestigt sich dann in der Regel das Fugenmaterial. Untersuchungen haben gezeigt, dass ältere Pflasterdecken einen erheblich höheren Widerstand gegen Verschiebungen (Einwirken horizontaler Lasten) aufweisen als jüngere. Die Beanspruchung durch den Verkehr und dadurch hervorgerufene, kleinste Bewegungen innerhalb der flexiblen Decke sowie der Eintrag von Feinstteilen führen auf Dauer zu einer hohen Verfestigung des Fugenmaterials. Kehrsaugmaschinen sollten daher erst eingesetzt werden, wenn dadurch nicht mehr die Gefahr des Austragens von Fugenmaterial besteht. Kehrsaugmaschinen werden mit sehr unterschiedlichen Funktionsweisen angeboten, die auch im Hinblick auf den Austrag von Fugenmaterial unterschiedlich kritisch sind. 

Eine Zustandserfassung der Betonpflasterdecke sollte, wie bei anderen Bauwerken auch, regelmäßig durchgeführt werden – und zwar insbesondere in den ersten zwei bis drei Jahren nach der Verkehrsfreigabe. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf den Zustand der Fugenfüllung zu legen. Aus diesem Grund sollte das Nachverfugen bereits Teil der Ausschreibung sein. Fugen, die nicht mehr vollständig gefüllt sind, sollten umgehend nachgefugt werden. 

(Ulonska: Planung und Ausführung dauerhafter Betonpflasterbauweisen, SLG 2009)